Bundestag hebt Betriebsverbot auf

Wärmestromspeicherheizungen bleiben

 

Am 17. Mai 2013 hat der Bundestag beschlossen, dass rund 1,5 Millionen (Nachtstrom-) Wärmespeicherheizungen über das Jahr 2019 weiterhin betrieben werden können.

 

Ausschlaggebend für die Entscheidung ist, dass die Geräte als flexible Energiespeicher für das schwankende Ökostromangebot aus der Solar- und Windenergie genutz werden können. Die bisherigen Speicherkapazitäten reichen nicht aus.

 

Für die Zukunft sollen Elektrospeicherheizungen den Strom aus erneuerbaren Energien in Verbindung mit einem Lastmanagementsystem und "intelligenten" Tarifen aufnehmen.

 

Somit sind die Wärmespeichenheizungen ein wichtiger Beitrag bei der Umstellung der Versorgung auf erneuerbare Energien.